Einrichten der Baustelle

Schritt 4: Der Bauherr muss die Grundvoraussetzungen schaffen, so dass die Arbeit überhaupt beginnen kann.

Das Gerüst gehört meist nicht dazu. Dafür andere Dinge, die punktgenau zur Verfügung stehen müssen und nicht so einfach zu beschaffen sind, wie man gemeinhin denken sollte.

Man sollte sich bei seinen Vetragspartnern gut durchlesen, wann der Bauherr welche Leistungen zu erbringen hat. Dazu gehörten bei uns: Baustrom, Bauwasser, ein 10 cbm Container mit Deckel während der gesamten Bauzeit, ein Baustellen WC, Bauzäune, Parkverbotsschilder und an besonderen Tagen – wenn z.B. die großen Haus-Fertigelemente geliefert werden – Straßensperren und Umleitungen.

Solche Verkehrsmaßnahmen sind beim zuständigen Straßenverkehrsamt mit mindestens 3 Wochen Vorlauf zu beantragen. Allerdings ist man als normaler Mensch nicht berechtigt, die Parkverbotzonen einzurichten. Dazu ist es ratsam, von Anfang an einen „Verkehrssicherungsdienstleister“ zu beauftragen. Der holt die Genehmigungen ein und stellt die Schilder ordnungsgemäß und mit 72 Stunden Vorlauf auf. Nur dann sind sie auch wirksam und es darf abgeschleppt werden, sollte ein Auto am großen Tag den Weg versperren. Dieser wertvolle Dienst hat uns allerdings mehrere 1.000 Euro gekostet. Das hatten wir in dieser Größenordnung nicht eingeplant.

Das Schlimmste war bei uns der Baustrom. Der kriegt ein Extra Kapitel. Überhaupt sind die Versorger am kompliziertesten und unberechenbarsten…